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   BFH, 22.08.1974 - IV R 86/74   

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https://dejure.org/1974,1375
BFH, 22.08.1974 - IV R 86/74 (https://dejure.org/1974,1375)
BFH, Entscheidung vom 22.08.1974 - IV R 86/74 (https://dejure.org/1974,1375)
BFH, Entscheidung vom 22. August 1974 - IV R 86/74 (https://dejure.org/1974,1375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerbescheid - Vorauszahlungen - Erhöhung - Vorauszahlungszeitpunkt - Fristeinhaltung - Zulässigkeit - Härte - Stundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 127; EStG § 35

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhöhung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen ohne Einhaltung einer Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 373
  • DB 1975, 133
  • BStBl II 1975, 15
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG München, 26.03.1974 - VII 15/74
    Auszug aus BFH, 22.08.1974 - IV R 86/74
    Das Finanzgericht (FG) wies in seiner in den EFG 1974, 370, veröffentlichten Entscheidung vom 26. März 1974 VII 15/74 -- E die Klage ab und führte aus, das FA sei gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG verpflichtet gewesen, die Vorauszahlung IV/1973 der verbleibenden Steuerschuld nach dem Einkommensteuerbescheid 1972 anzupassen.
  • BFH, 25.06.1981 - IV R 241/80

    Bei Erhöhung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum nächsten

    Er meint unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 22. August 1974 IV R 86/74 (BFHE 113, 373, BStBl II 1975, 15), auch bei einer Erhöhung der Vorauszahlungen vor einem gesetzlichen Vorauszahlungstermin sei der Erhöhungsbetrag erst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides und nicht bereits zum nächsten Vorauszahlungstermin fällig.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 113, 373, BStBl II 1975, 15 ausgeführt hat, kann die Monatsfrist für Abschlußzahlungen (jetzt § 36 Abs. 4 Satz 1 EStG) nicht auf die Einkommensteuervorauszahlungen übertragen werden.

    dd) Der Senat hat in seiner noch zu § 35 Abs. 2 Satz 4 EStG 1967 bis 1974 ergangenen Entscheidung in BFHE 113, 373, BStBl II 1975, 15 dargelegt, daß sich diese Bestimmung nicht auf eine Erhöhung der laufenden Vorauszahlungen zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen beziehe und daß hierbei eine Frist nicht eingehalten werden müsse.

    Wie er in der Entscheidung in BFHE 113, 373, BStBl II 1975, 15 dargelegt hat, führt indes die kurzfristige Erhöhung und Anforderung von Vorauszahlungen wegen der Möglichkeit, den Erhöhungsbetrag zur Vermeidung von Härten zu stunden, nicht zu unzumutbaren Anforderungen an den Steuerpflichtigen.

  • FG Köln, 21.03.1984 - 6 K 254/80

    Antragsberechtigung im Abzugsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen

    Ebenso wie in Erstattungsverfahren ist auch im Freistellungsverfahren allein der Vergütungsgläubiger (Steuerschuldner) antragsbefugt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 1972 I R 610/70, BStBl II 1975, S. 15).
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